Programm

Diese Bildungszeit ist für Frauen, die bisher kaum Zugang und Gelegenheit zum Erwerb von Hintergrundwissen in Informatik und Programmierung hatten. Das Seminar bietet ein niederschwelliges, handlungsorientiertes Angebot mit vielen Möglichkeiten zum gemeinschaftlichen Ausprobieren, Kennenlernen und (Hinter)Fragen der informatischen Grundlagen in unserer Alltags-IT. In einem geschützten Umfeld unter Gleichgesinnten können die Teilnehmerinnen ihren Horizont erweitern, sodass sie anschließend in vielen Bereichen mitreden können. Dazu widmet sich das Seminar Themen wie einfachem (kindgerechten) Programmieren mit und ohne Robotern und Microcontrollern, zeigt Möglichkeiten des 3D-Drucks auf oder wie das Internet oder Verschlüsselung funktionieren.


Zeit für eigene Projekte oder Lösungen aktueller Technikprobleme ist auch vorgesehen.


Eigene Smartphones, Tablets oder Laptops können gerne mitgebracht werden.


Die Bildungszeit findet statt in Kooperation mit der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Didaktik der Informatik (Prof. Dr. Ira Diethelm)

Dozent:in

Mareike Daeglau    Lena-Sophie Kayser         

Anerkennung:

Bildungsurlaub Bremen, Niedersachsen und NRW:
Die Veranstaltung erfüllt die Voraussetzungen des Bremischen Bildungszeitgesetzes vom 18. Dezember 1974, zuletzt geändert am 05.01.2021. Sie gilt gemäß § 10 Abs. 2 des Bremischen Bildungszeitgesetzes als anerkannt, da der Veranstalter als förderungsberechtigte Einrichtung der Weiterbildung nach dem Gesetz über die Weiterbildung im Lande Bremen vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert am 20. Oktober 2020, anerkannt ist.

Nach Maßgabe des Bremischen Bildungszeitgesetzes ist der/dem Antragstellenden bei Vorlage dieser Bescheinigung Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Eine Ablehnung ist nach § 7 Abs. 2 des Bildungszeitgesetzes nur möglich, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang verdienen, entgegenstehen.

Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.
Teilnahmegebühr ohne Kammercard (EZ)
€ 366,00

Teilnahmegebühr ohne Kammercard (DZ)
€ 310,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (EZ)
€ 330,00

Teilnahmegebühr mit Kammercard (DZ)
€ 280,00